Hausarztpraxen starten Protestkampagne gegen GKV-Spargesetz
Unna/Westfalen-Lippe, 3. Juni 2026. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet massiv die Zukunft der hausärztlichen Versorgung. Die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände schlagen Alarm und haben eine bundesweite Protestkampagne gestartet, um die geplanten Kürzungsmaßnahmen im hausärztlichen Bereich zu verhindern.
Dritter bundesweiter Tag der Hausarztmedizin im Zeichen des GKV-Spargesetzes
Am Mittwoch, 13. Mai, findet der dritte bundesweite Tag der Hausarztmedizin statt. Unter dem Motto „Weil Gesundheit Vertrauenssache ist: das Hausarztprogramm!“ informieren die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände über die Vorteile der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Der diesjährige Tag der Hausarztmedizin steht dabei unter dem Eindruck des GKV-Spargesetzes, das starke Einschnitte in der hausärztlichen Versorgung und bei der HZV vorsieht.
Scharfe Kritik am GKV-Spargesetz: „Ein Systemfehler und klarer Angriff auf unsere Praxen!“
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe kritisiert den Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz scharf. Die darin vorgesehene Regelung zu einer Abstaffelung und damit Budgetierung der Vergütung in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sei versorgungspolitischer Irrsinn und laufe allen Plänen zum Ausbau des von der Politik gewollten flächendeckenden primärärztlichen Versorgungssystems zuwider.
Größter Kongress für Hausärztinnen, Hausärzte und Praxisteams in der Region startet in Dortmund
Die Primärärztliche Versorgung, bei der hausärztlichen Praxen die zentrale Rolle bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten durch das Gesundheitssystem zukommt, wird aktuell intensiv diskutiert. Auch beim Hausärztinnen- und Hausärztetag Westfalen-Lippe, der am 13. und 14. März 2026 erneut in Dortmund zu Gast ist, wird sie ein zentrales Thema sein.
Gemeinsame Pressemitteilung: Wer Patienten-Steuerung will, setzt auf die HZV!
Das NRW-Gesundheitsministerium setzt bei der ambulanten Versorgung in Zukunft auf hausärztliche Primärversorgungspraxen.