Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) fördert die fachärztliche Weiterbildung § 75a SGB V.
Informationen zur Förderung der Weiterbildung
Förderungsdauer: maximal 48 Monate
Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten muss immer vorab von der KV WL genehmigt werden
Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
Beachten Sie die Antragsfrist von mindestens 8 Wochen
Für einen ganztags beschäftigten Weiterbildungsarzt liegt aktuell der Förderbetrag bei monatlich 5.000 Euro. Förderung für eine Teilzeitstelle wird entsprechend dem Umfang der Teilzeitätigkeit anteilig bemessen.