Alle teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich im Rahmen der HZV-Verträge dazu, neben ihren sonstigen Fortbildungsmaßnahmen an regelmäßigen hausarztspezifischen Fortbildungskursen, z. B. Schmerztherapie, Geriatrie, Palliativmedizin usw. teilzunehmen.
Die im Rahmen der besonderen, qualitativ hochwertigen HZV-Fortbildung gesammelten Fortbildungspunkte, werden für die Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht gem. SGB V § 95 d angerechnet.