Schutzimpfungen sind eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und auch Bestandteil der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Welche Impfungen in der HZV übernommen werden, ist in den jeweiligen Verträgen der Krankenkassen geregelt. Die abgedeckten Leistungen orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI).
Detaillierte Informationen zu den erstattungsfähigen Impfleistungen in den einzelnen Verträgen finden Sie hier.
Impfleistung in den HZV-Verträgen
STIKO-Impfungen:
Abrechnung auf dem HZV-Schein analog zu den EBM-Ziffern (Ziffer 89X-90X). Die detaillierten Einzelleistungen finden Sie in Anlage 3, Anhang 1 der jeweiligen Krankenkassenverträge.
Hier gelangen sie zu den Vertragsunterlagen der Krankenkassen: