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HZV

Hausarztzentrierte Versorgung

Impfleistungen

Schutzimpfungen sind eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und auch Bestandteil der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Welche Impfungen in der HZV übernommen werden, ist in den jeweiligen Verträgen der Krankenkassen geregelt. Die abgedeckten Leistungen orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI).

Detaillierte Informationen zu den erstattungsfähigen Impfleistungen in den einzelnen Verträgen finden Sie hier.

Impfleistung in den HZV-Verträgen

STIKO-Impfungen:

Abrechnung auf dem HZV-Schein analog zu den EBM-Ziffern (Ziffer 89X-90X). Die detaillierten Einzelleistungen finden Sie in Anlage 3, Anhang 1 der jeweiligen Krankenkassenverträge.

Hier gelangen sie zu den Vertragsunterlagen der Krankenkassen:

Hier erhalten Sie eine Übersicht der Impfziffern in den einzelnen Verträgen der Krankenkassen:

Schutz- & Satzungs-impfungen

(STIKO-Impfempfehlungen, Reise- und berufsbezogenen Impfungen)

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Vergütungshinweise und Richtlinien der STIKO-Impfempfehlungen, Reise- und berufsbezogenen Impfungen:

Impfquote IKK Classic