Übersicht über die Fristen für die Patienteneinschreibung in die HZV-Verträge:
Beginn Teilnahme 2. Quartal
bis zum 01. Februar
Beginn Teilnahme 3. Quartal
bis zum 01. Mai
Beginn Teilnahme 4. Quartal
bis zum 01. August
Beginn Teilnahme 1. Quartal
bis zum 01. November
Bis zu oben genanntem Datum müssen die Patienteneinschreibebelege bei der verarbeitenden Stelle (der HÄVG Rechenzentrum GmbH) eingegangen sein (beachten Sie daher bitte die Postlaufzeit!).
Senden Sie die Patienteneinschreibebelege möglichst wöchentlich an die verarbeitende Stelle.
Senden Sie die Patienteneinschreibebelege mindestens drei Tage vor Fristablauf an die verarbeitende Stelle.
Fristen Abgabe Abrechnung
Bitte reichen Sie Ihre Quartalsabrechnungen für die TK, KKH, HEK, hkk,IKK classic, und spectrumK wie folgt ein:
1. Quartal
05.04.
2. Quartal
05.07.
3. Quartal
05.10.
4. Quartal
05.01.
Bitte reichen Sie die Quartalsabrechnung für die AOK, EK, LKK, Knappschaft, GWQ Hausarzt+, Novitas BKK wie folgt ein:
1. Quartal
10.04.
2. Quartal
10.07.
3. Quartal
10.10.
4. Quartal
10.01.
Eine Verlängerung der Einreichfristen ist nicht möglich.
Mit der Online-Abrechnung mittels HZV Online Key steht Ihnen ein schneller, effizienter und sicherer Weg zur Abrechnung der HZV-Verträge zur Verfügung.
Sofern Sie Ihre Abrechnungsdaten nicht mittels HZV Online Key übermitteln, besteht die Möglichkeit, die Abrechnungsdaten mittels Abrechnungs-CD an das Rechenzentrum der HÄVG zu senden. Bitte beachten Sie hier unbedingt die Postlaufzeit. Senden Sie die Abrechnungs-CD an:
HÄVG Rechenzentrum GmbH VDM Bereich Abrechnung Edmund-Rumpler-Str. 2 51149 Köln
Termine Abschlagszahlungen
Die Abschläge werden jeweils bis zum 15. eines Monats (AOK, EK, gesch. BKK und GWQ werden jeweils bis zum 28. eines Monats) ausbezahlt. Je eingeschriebenen HZV-Patienten werden folgende Beträge ausbezahlt: