Praxisabgabe & Praxisübernahme in der HZV
Sie stehen kurz vor der Praxisabgabe, übernehmen eine HZV-Praxis oder wechseln in ein Angestelltenverhältnis und fragen sich, welche Auswirkungen dies auf Ihre Teilnahme an den HZV-Verträgen hat?
In jedem dieser Fälle ist es wichtig, dass Sie uns geplante Veränderungen frühzeitig mitteilen – insbesondere bei:
- Änderung der Praxisanschrift
- Änderung der Betriebsstätten- oder Nebenbetriebsstättennummer
- Änderung der Bankverbindung
Um einen reibungslosen Ablauf im Rahmen der HZV-Verträge zu ermöglichen, müssen mindestens 3 Monate vor Quartalsende wichtige Änderungen mitgeteilt werden.
Die wichtigsten To-Dos im Überblick
Übernahme einer HZV- Praxis
- Der Praxisnachfolger muss zuächst die Teilnahme an den HZV-Verträgen beantragen.
- Eine sogenannte Geregelte Praxisübernahme (GPÜ) kann für die HZV-Verträge der AOK, KBS, spectrumK, TK und Bahn BKK beantragt werden.
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Für die Verträge der IKK, LKK, Ersatzkassen und GWQ ist eine automatische Umschreibung nicht möglich. In diesen Fällen müssen die Patientinnen und Patienten neu in die HZV eingeschrieben werden.
Eine Übersicht der jeweils geltenden Fristen finden Sie weiter unten.
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Erfolgt vor der Praxisübernahme eine Anstellung des zukünftigen Nachfolgers in der HZV-Praxis, können die Patientinnen und Patienten auch bereits im Vorfeld sukzessiv zum Datum der Übernahme auf den angestellten Arzt oder die angestellte Ärztin umgeschrieben werden („Arztwechsel“).
Praxisaufgabe - Ruhestand
- Kündigung der HZV-Verträge → Formular "Kündigung HZV-Verträge"
- Sofern ein Nachfolger die HZV-Teilnahme fortführen möchte, kann eine Geregelte Praxisübernahme (GPÜ) beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im vorherigen Slide „Übernahme einer HZV-Praxis“.
Wechsel ins Angestelltenverhältnis
- Angestellte Hausärztinnen und Hausärzte können – mit Ausnahme am EK-Vertrag – an allen HZV-Verträgen teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die schriftliche Zustimmung des Praxisinhabers bzw. der Praxisinhaberin. In diesen Fällen muss das Formular "Teilnahme angestellte Ärzte" eingereicht werden.
- Sollte eine Teilnahme an der HZV durch den angestellten Arzt bzw. die angestellte Ärztin nicht gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, die HZV-Patientinnen und -Patienten auf den Nachfolger oder Praxispartner umzuschreiben. Weitere Informationen hierzu finden Sie im ersten Slide „Übernahme einer HZV-Praxis“.
- Sollte der Nachfolger keine HZV-Übernahme anstreben, müssen alle bestehenden HZV-Verträge mit dem Meldeformular „Kündigung HZV-Verträge“ gekündigt werden. Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende einzureichen.



Einschreibe- & Umschreibe-fristen im Rahmen einer GPÜ
AOK NordWest, Knappschaft, spectrumK, TK und BAHN BKK
Automatische Umschreibung der HZV-Patienten möglich
Das Meldeformular "Praxisübergabe" muss zu folgenden Fristen an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft gesendet werden:
10.10. | Patientenübernahme ab Q1 |
10.01. | Patientenübernahme ab Q2 |
10.04. | Patientenübernahme ab Q3 |
10.07. | Patientenübernahme ab Q4 |
Der Nachfolger/Praxispartner beantragt spätestens zu den oben genannten Fristen die Teilnahme an den HZV-Verträgen unter folgendem Link: www.hausarztservice-online.de
EK, IKK classic, GWQ Hausarzt+, LKK
Automatische Umschreibung der HZV-Patienten NICHT möglich, Patienten müssen bei dem Nachfolger/Praxispartner neu eingeschrieben werden.
Hierbei sind die bekannten Fristen zur Einschreibung von Patienten in die HZV zu berücksichtigen:
01.11. | Patienteneinschreibung zu Q1 |
01.02. | Patienteneinschreibung zu Q2 |
01.05. | Patienteneinschreibung zu Q3 |
01.08. | Patienteneinschreibung zu Q4 |