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Fristen und Termine
Fristen zur Patienteneinschreibung
Übersicht über die Fristen für die Patienteneinschreibung in die HZV-Verträge:
| bis zum 01. Februar | Beginn Teilnahme 2. Quartal |
| bis zum 01. Mai | Beginn Teilnahme 3. Quartal |
| bis zum 01. August | Beginn Teilnahme 4. Quartal |
| bis zum 01. November | Beginn Teilnahme 1. Quartal |
Bis zu oben genanntem Datum müssen die Patienteneinschreibebelege bei der verarbeitenden Stelle (der HÄVG Rechenzentrum GmbH) eingegangen sein (beachten Sie daher bitte die Postlaufzeit!).
Die Fristen gelten für alle HZV-Verträge.
Die Adresse lautet:
HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln
Tipps:
- Senden Sie die Patienteneinschreibebelege möglichst wöchentlich an die verarbeitende Stelle.
- Senden Sie die Patienteneinschreibebelege mindestens drei Tage vor Fristablauf an die verarbeitende Stelle.
Fristen Abgabe Abrechnung
Bitte reichen Sie Ihre Quartalsabrechnungen für die TK, KKH, HEK, hkk,IKK classic, und spectrumK wie folgt ein:
| 1. Quartal | 05.04. |
| 2. Quartal | 05.07. |
| 3. Quartal | 05.10. |
| 4. Quartal | 05.01. |
Bitte reichen Sie die Quartalsabrechnung für die AOK, EK, LKK, Knappschaft, GWQ Hausarzt+, Novitas BKK wie folgt ein:
| 1. Quartal | 10.04. |
| 2. Quartal | 10.07. |
| 3. Quartal | 10.10. |
| 4. Quartal | 10.01. |
Eine Verlängerung der Einreichfristen ist nicht möglich.
Mit der Online-Abrechnung mittels HZV Online Key steht Ihnen ein schneller, effizienter und sicherer Weg zur Abrechnung der HZV-Verträge zur Verfügung.
Sofern Sie Ihre Abrechnungsdaten nicht mittels HZV Online Key übermitteln, besteht die Möglichkeit, die Abrechnungsdaten mittels Abrechnungs-CD an das Rechenzentrum der HÄVG zu senden. Bitte beachten Sie hier unbedingt die Postlaufzeit. Senden Sie die Abrechnungs-CD an:
HÄVG Rechenzentrum GmbH
VDM Bereich Abrechnung
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln
Termine Abschlagszahlungen
Die Abschläge werden jeweils bis zum 15. eines Monats (AOK, EK, gesch. BKK und GWQ werden jeweils bis zum 28. eines Monats) ausbezahlt. Je eingeschriebenen HZV-Patienten werden folgende Beträge ausbezahlt:
| TK, KKH, HEK, hkk | pro Monat 11,00 € |
| AOK, EK, KBS, gesch. BKK, GWQ Hausarzt+, spectrumK | pro Monat 11,50 € |
| IKK classic, LKK | pro Monat 13,00 € |