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Mein Verband

Visionen. Motive. Menschen.

Aktuelle Meldungen

13
Juli
2021

Einstiegs- und Wiedereinstiegsseminar für MFA in Bielefeld


07
Juli
2021

Im September geht es ins Münsterland


29
Juni
2021

Erfahrungsberichte von MFA gesucht


08
Oktober
2020

Seit dem 1. Oktober werden bei symptomatischen Patienten bei Durchführung einer Testung auf COVID-19 neben GOP 88240 und Ausnahmekennziffer 32006 zusätzlich die Ziffern GOP 02402 oder 02403 abgerechnet. Für die Testung aufgrund der Corona Warn App wird die 02403A eingesetzt.


19
März
2020

Die meisten Grenzen sind in Folge des Coronavirus bereits geschlossen, Kinos, Diskotheken und Bars müssen schließen;  das öffentliche Leben wurde heruntergefahren. Die wirtschaftlichen Folgen sind schon jetzt deutlich zu spüren. Aber auch der arbeits- und steuerrechtliche Bereich ist massiv betroffen. Wie gehen Sie nun als Arbeitgeber mit erkrankten Mitarbeitern um? Wie können Sie auf verängstigte Mitarbeiter reagieren und wie weit geht überhaupt Ihr Direktionsrecht bezüglich Dienstreisen und Homeoffice-Regelungen? Was müssen Sie bei der Anordnung von Kurzarbeit oder Überstunden beachten und welche steuerlichen Hilfen können Sie seitens der Bundesregierung erwarten?

Mit nachfolgenden Informationen erhalten Sie auf diese und weitere Fragen wichtige Antworten. Dabei handelt es sich nicht nur um „corona-spezifische“ Informationen. Auch in gleichgelagerten Krisenfällen können Sie zukünftig auf diese Informationen zurückgreifen.

Sie finden hier umfangreiche Informationen für Ihre Praxis, für Sie als Arbeitgeber und als Unternehmer, zur Verfügung gestellt von der Steuerberatung Gudrun Schnoor, Unna.