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Hausarzt werden

Spannung. Anerkennung. Vertrauen.

Weiterbildung

Als Facharzt darf sich ein Arzt bezeichnen, der nach seinem Studium und seiner Approbation eine mehrjährige Weiterbildung absolviert. Regulär dauert die Weiterbildung in Vollzeit mindestens 5 Jahre und wird mit der Facharztprüfung vor der Ärztekammer Westfalen-Lippe abgeschlossen.

Die Weiterbildung regeln die Landesärztekammern in der Weiterbildungsordnung, die sich an der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer (BÄK) orientiert.

Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) finden Sie hier:

Bereiche der Weiterbildung

Weiterbildungsordnung 2005
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß §5 Absatz 1 Satz 1, davon: 

  • 36 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin. (Hier werden auch 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet. Dabei sind max. 12 Monate aus einem Gebiet anrechenbar)
  • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden)
  • 80 Stunden Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung

Weiterbildungsordnung 2020
60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon:

  • müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
  • müssen 12 Monate im Gebiet der Inneren Medizin in der statitonären Aktuversorgung abgeleistet werden
  • müssen 6 Monte in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden 
  • können zum Kompetenzerwerb weitere 18 Monate Weiterbildung i Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
  • 80 Stunden Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung

 

KoStA (Koordinierungs­stelle für Aus- und Weiter­bildung)

kosta logoDie KoStA (Koordinierungsstelle für Aus- und Weiterbildung) der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) unterstützt und berät Sie individuell bei der Gestaltung der Weiterbildungsabschnitte  für das Gebiet Allgemeinmedizin, berät Wiedereinsteiger/Umsteiger/Quereinsteiger und überprüft die Anrechnungsfähigkeit von bereits absolvierten Weiterbildungsabschnitten.

Bei der Koordinierungsstelle für Aus- und Weiterbildung (KoStA) der Ärztekammer Westfalen-Lippe erhalten Sie umfassende Informationen:

  • zum Facharzt für Allgemeinmedizin
  • die Weiterbildungsbefugnis in der Fachkompetenz Allgemeinmedizin
  • den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin
  • zu Förderprogrammen und
  • zu Weiterbildungsverbünden.

Die KoStA erreichen Sie unter:

Telefon 0251 929-2343

Update Weiterbildungs-
ordnung