Als Facharzt darf sich ein Arzt bezeichnen, der nach seinem Studium und seiner Approbation eine mehrjährige Weiterbildung absolviert. Regulär dauert die Weiterbildung in Vollzeit mindestens 5 Jahre und wird mit der Facharztprüfung vor der Ärztekammer Westfalen-Lippe abgeschlossen.
Die Weiterbildung regeln die Landesärztekammern in der Weiterbildungsordnung, die sich an der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer (BÄK) orientiert.
Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) finden Sie hier:
Weiterbildungsordnung 2005 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß §5 Absatz 1 Satz 1, davon:
36 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin. (Hier werden auch 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet. Dabei sind max. 12 Monate aus einem Gebiet anrechenbar)
24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden)
80 Stunden Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung
Weiterbildungsordnung 2020 60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon:
müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
müssen 12 Monate im Gebiet der Inneren Medizin in der statitonären Aktuversorgung abgeleistet werden
müssen 6 Monte in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
können zum Kompetenzerwerb weitere 18 Monate Weiterbildung i Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
80 Stunden Kursweiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung
KoStA (Koordinierungsstelle für Aus- und Weiterbildung)
Die KoStA (Koordinierungsstelle für Aus- und Weiterbildung) der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) unterstützt und berät Sie individuell bei der Gestaltung der Weiterbildungsabschnitte für das Gebiet Allgemeinmedizin, berät Wiedereinsteiger/Umsteiger/Quereinsteiger und überprüft die Anrechnungsfähigkeit von bereits absolvierten Weiterbildungsabschnitten.
Bei der Koordinierungsstelle für Aus- und Weiterbildung (KoStA) der Ärztekammer Westfalen-Lippe erhalten Sie umfassende Informationen:
zum Facharzt für Allgemeinmedizin
die Weiterbildungsbefugnis in der Fachkompetenz Allgemeinmedizin