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Hausarzt werden

Spannung. Anerkennung. Vertrauen.

Niederlassungsformen

Sie können zwischen sechs verschiedenen Formen der Niederlassung bzw. Kooperation wählen, wenn Sie sich als Arzt niederlassen möchten:

Welche Niederlassungs­form ist für mich die richtige?

  • 1. Einzelpraxis

    Man kann sich zum einen mit einer eigenen Einzelpraxis selbstständig machen oder eine bestehende Einzelpraxis von einem Vorgänger übernehmen. Der Arzt in der Einzelpraxis ist aber nicht zwingend ein Einzelkämpfer: Er kann sich mit anderen Fachkollegen zu einem Praxisnetz zusammenschließen und so durch Erfahrungsaustausch und verstärkte Kommunikation die Versorgung der Patienten verbessern.

  • 2. Praxisgemeinschaft

    Im Rahmen einer Praxisgemeinschaft teilt man sich Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal – und damit Kosten – gemeinsam mit anderen Ärzten. Die Abrechnung erfolgt aber getrennt und jeder Arzt führt seine eigene Patientenkartei.

  • 3. Gemeinschaftspraxis

    In einer Gemeinschaftspraxis, die auch als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet wird, teilt man sich dagegen nicht nur die Kosten, sondern behandelt auch gemeinsam einen Patientenstamm.

  • 4. Teilzulassung

    Auch die Teilzulassung ist eine Form der Niederlassung. Dabei ist man in Teilzeit selbständig mit einer eigenen Praxis. Die vorgeschriebene Präsenzzeit in der Praxis reduziert sich dabei auf zehn Stunden pro Woche anstelle der bei einer vollen Zulassung vorgeschriebenen 20 Stunden. Ist man teilzugelassen kann man wählen, ob man die freie Zeit für Familie und Hobbies nutzen möchte oder sich halbtags in einem Krankenhaus anstellen lässt.

  • 5. Anstellung

    Sie entscheiden Sich für eine Anstellung als Arzt in einer Praxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum.

  • 6. Job-Sharing

    Eine Alternative ist auch, Jobsharing zu betreiben und mit einem schon niedergelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung zu kooperieren und die Arbeitszeit aufteilen. Das Jobsharing ist damit eine Sonderform der Gemeinschaftspraxis. Der Arzt erhält nur eine (begrenzte) Zulassung, weil er Praxispartner eines zugelassenen Arztes der gleichen Fachrichtung ist. Das Leistungsvolumen darf dabei aber nicht ausgeweitet werden.

Investition und Finanzierung

Eine Niederlassung muss gut vorbereitet sein, unabhängig von der Niederlassungsform.

Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend über die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu informieren.

Dazu bieten die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und auch die regionalen Banken Niederlassungsberatungen an und helfen bei der Bedarfsplanung, der Standortanalyse, der Umsetzung, der Praxissuche, der Wahl der Niederlassungsart und der Zulassung.

 

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