Um als Vertragsarzt zugelassen zu werden, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen. Dafür ist eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung vorzuweisen.
Die Eintragung in das Arztregister ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zu beantragen und ist Grundvoraussetzung für eine spätere Zulassung als Vertragsarzt. Man kann sich aber auch ohne ein konkretes Niederlassungsvorhaben vorab in das Arztregister nach erfolgter Facharztweiterbildung bzw. Erlangung der Fachkunde gemäß § 95 c SGB V eintragen lassen.
Wenn Sie sich als Hausarzt niederlassen möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Erst mit der Zulassung sind Sie berechtigt, Patienten ambulant zu behandeln. Über die Zulassung entscheidet der zuständige Zulassungsausschuss.
Informationsangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL):