Nach dem bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres (PJ) sind während der vorlesungsfreien Zeiten insgesamt vier Monate Famulatur abzuleisten.
Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut zu machen. Sie findet
für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
für die Dauer eines weiteren Monats wahlweise in einer der in 1. bzw. 2. genannten Einrichtungen statt.
Informationen zu Ihrem Famulaturplatz in Westfalen-Lippe