Erfolgreicher Protest: Bundestag streicht Fixkostendegression
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und bei der Entbudgetierung zu streichen und damit einen der schmerzhaftesten Einschnitte des im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die hausärztlichen Praxen in Westfalen-Lippe und bundesweit zurückzunehmen.
„Es ist eine kluge Entscheidung der Politik“, betont Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Sie hat auf unsere Argumente gehört und einen folgenschweren Fehler korrigiert. Dieser Schritt schafft Planungssicherheit für die hausärztlichen Praxen und wichtige Rahmenbedingungen: Er versetzt uns in die Lage, primärärztliche Versorgung auf- und auszubauen.“
Die Fixkostendegression hätte dazu geführt, dass Hausärztinnen und Hausärzte, die mehr Patientinnen und Patienten versorgen, dafür finanziell bestraft worden wären. „Das hätte ausgerechnet diejenigen ausgebremst, die die Hauptverantwortung für eine zukunftssichere Versorgung der Menschen tragen sollen und wollen“, so Rettstadt.
„Wir haben, gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten, monatelang dafür gekämpft, dass diese Bremsklötze für die Versorgung wieder entfernt werden. Im Rahmen unserer bundesweiten Protestkampagne www.hauarztpraxen-retten.de wurden 400.000 Nachrichten an Bundestagsabgeordnete geschickt. Gleichzeitig fand ein intensiver Austausch auf kommunaler, landes- und bundespolitischer Ebene statt. Und dieser Dialog hat sich gelohnt! Er hat geholfen, bei der Politik ein Verständnis für unsere Bedürfnisse zu entwickeln. Das ist ein Erfolg – für die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, vor allem aber auch für die Menschen, deren Versorgung wir sicherstellen“, betont Rettstadt. „Wir werden den Prozess zur Umsetzung des geplanten flächendeckenden Primärversorgungssystems weiter eng begleiten und setzen darauf, dass die Impulse, die wir gegeben haben, aufgenommen werden. Wir sind bereit, loszulegen und die Versorgung der Zukunft aufzubauen – und wir haben mit der HZV und unseren Teampraxen die passenden Konzepte dafür längst in der Hand.“
Ein zusätzlicher Erfolg sei das heute im Zuge der Notfallreform ebenfalls beschlossene eingeschränkte Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im aufsuchenden Notdienst, das ihnen erlaubt, unter bestimmten Bedingungen Medikamente direkt an Patienten abzugeben. „Das erleichtert unsere Arbeit enorm und verbessert die Versorgung der Patentinnen und Patienten im Rahmen des Notdienstes“, betont Rettstadt.