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„Zunehmende Zugriffsrechte der Krankenkassen gefährden Freiberuflichkeit der Hausärzte!“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe fürchtet angesichts der Bestrebungen der Krankenkassen, immer mehr Zugriffs- und Steuerungsrechte in der Versorgung zu erhalten, um den Fortbestand der Freiberuflichkeit.

Im Rahmen der Landesdelegiertenversammlung am Samstag in Münster forderten die Landesdelegierten in einem einstimmig verabschiedeten Antrag eine Sicherung der hausärztlichen Primärversorgung und der Freiberuflichkeit der Vertragsärzteschaft. „Durch zunehmende Zugriffsrechte der Krankenkassen werden Freiberuflichkeit und fachliche Unabhängigkeit der Hausärztinnen und Hausärzte gefährdet. Das von der Politik geplante Primärversorgungssystem muss daher eindeutig als hausärztliches Primärversorgungssystem ausgestaltet werden, in dem die hausärztliche Versorgung den zentralen und primären Zugang zur ambulanten Versorgung bildet und der maßgebliche Anker der Primärversorgung bleibt“, betont Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. Der Bundesvorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes solle die Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Selbstständigkeit der Vertragsärzteschaft rechtlich prüfen lassen.

Eingriffe in Ersteinschätzung, Terminsteuerung und ärztliche Tätigkeit

„Dabei ist insbesondere zu klären, ob und in welchem Umfang Eingriffe vonseiten der Krankenkassen – vor allem im Hinblick auf Ersteinschätzung, Terminsteuerung und ärztliche Tätigkeit – mit einer weiterhin freiberuflichen und selbstständigen Berufsausübung vereinbar sind“, so Rettstadt. Die diskutierten Modelle einer künftigen Primärversorgung dürften nicht zu einer Entwertung der hausärztlichen Versorgung oder zu einer Verlagerung der medizinischen Ersteinschätzung auf nichtärztliche beziehungsweise sachfremde Stellen führen, heißt es in der Antragsbegründung. Die hausärztliche Versorgung müsse als eigenständiger und unverzichtbarer Bestandteil des Systems klar benannt und institutionell abgesichert werden. Zugleich sei zu verhindern, dass Krankenkassen unmittelbar oder mittelbar in die medizinische Tätigkeit, die Terminplanung oder die eigenverantwortliche Organisation der Vertragsarztpraxen eingreifen, da eine solche Entwicklung die Selbstständigkeit und die rechtliche Einordnung der vertragsärztlichen Tätigkeit grundlegend verändern könnten. „Wir Hausärztinnen und Hausärzte sind als Freiberufler im Grundgesetz verankert, das gilt es der Politik und den Krankenkassen nochmals eindeutig klarzumachen“, betonte Dr. Laura Dalhaus aus dem geschäftsführenden Vorstand des Landesverbandes.

Klare Positionierung für verbindliches hausärztliches Primärversorgungssystem

Mit der klaren Positionierung für ein verbindliches hausärztliches Primärversorgungssystem folgt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe dem Bundesverband, der vor einer Woche ein Forderungspapier mit den wichtigsten Eckpfeilern für eine erfolgreiche Primärversorgungsreform vorgelegt hatte. Darin setzt der Verband auf mehr Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), mehr Verbindlichkeit und mehr Teamversorgung. Die Hausarztpraxen müssten die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten sein, die Erstkontakt, Versorgungskontinuität, eine umfassende Behandlung und Koordination sicherstellen. Das System dürfe kein reines Überweisungssystem werden: Hausarztpraxen sollen die meisten Fälle selbst versorgen und weitere Behandlungen gezielt steuern.
Die HZV als bewährtes Modell mit bereits jetzt mehr als elf Millionen teilnehmenden Versicherten gelte es auszubauen und Digitalisierung gezielt zu nutzen. Ebenso müsse die Teamversorgung unter Einbeziehung von qualifizierten Medizinischen Fachangestellten (MFA), Versorgungsassistenzen in der Hausarztpraxis (VERAH), Primary Care Manager*innen (PCM), Physician Assistants (PA) und weiteren Gesundheitsberufen ausgebaut werden, wobei die Verantwortung stets beim Arzt bzw. der Ärztin bleibt.

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