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Fehler im GKV-Spargesetz: ePA-Ziffer 01648 doch zunächst weiter abrechenbar

Bei den vielen Änderungen in letzter Minute ist die 01648 EBM zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) versehentlich unter die Räder gekommen. Das hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber der Redaktion der Hausärztlichen Praxis eingeräumt. Hausärztinnen und Hausärzte sollten die 01648 EBM zur Erstbefüllung der ePA bis Ende 2026 weiter abrechnen und Abrechnungen auch rückwirkend prüfen. Denn die Gerüchte, dass die Streichung der Ziffer lediglich ein redaktionelles Versehen war, haben sich jetzt bestätigt.

Am Freitag (14.8.) räumte das Bundesgesundheitsministerium auf erneute Nachfrage von „Hausärztliche Praxis“ ein, dass die „notwendige redaktionelle Anpassung zum Inkrafttreten der Regelung, auf Grund von Änderungen im parlamentarischen Verfahren versehentlich unterblieben“ ist. Stattdessen sei geplant gewesen, dass auch für Vertragsärztinnen und -ärzte die ePA-Ziffer erst ab 1. Januar 2027 gestrichen werden sollte – also analog zu den Vertragszahnärzten. Aktuell prüfe das Ministerium, „in welcher Form eine kurzfristige gesetzliche Korrektur erfolgen kann“.