Faire Vergütung: Unsere Forderung zur Änderung der Berechnungssystematik zur Vorhaltepauschale
Legen Sie zu Ihrer Abrechnung der Vorhaltepauschale Widerspruch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ein!
Die derzeitige Berechnungssystematik der Vorhaltepauschale führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und systematischen Benachteiligung von HZV-Praxen.
HZV-Patienten werden bei der Ermittlung der maßgeblichen Fallzahlen berücksichtigt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorgaben einzelne EBM-Leistungen – beispielsweise im Rahmen von Disease-Management-Programmen – abgerechnet werden. Diese Patienten erhöhen damit den für die Vorhaltepauschale maßgeblichen Fallzahlennenner.
Demgegenüber bleiben zahlreiche hausärztliche Leistungen, die innerhalb der HZV tatsächlich erbracht und vergütet werden, bei der Erfüllung der Vorhaltekriterien unberücksichtigt.
Hierdurch entsteht eine systematische Verzerrung der Berechnung:
HZV-Fälle erhöhen den maßgeblichen Fallzahlennenner.
Die innerhalb dieser Fälle tatsächlich erbrachten Leistungen bleiben bei der Erfüllung der Vorhaltekriterien außer Betracht. Dadurch verschlechtert sich die Leistungsquote ausschließlich für HZV-Praxen.
Es handelt sich damit nicht lediglich um unterschiedliche Vergütungssysteme, sondern um eine methodisch inkonsistente Berechnung.
Da für Patienten über die HZV abgerechnete Leistungen systembedingt nicht für die Erfüllung der Vorhaltekriterien berücksichtigt werden können, dürfen diese Fälle konsequenterweise auch nicht den maßgeblichen Fallzahlnenner erhöhen.
Diese Berechnung widerspricht der gesetzgeberischen Zielsetzung des § 73b SGB V, wonach die hausarztzentrierte Versorgung ausdrücklich gestärkt und gefördert werden soll.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe hat die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe angeschrieben und gebeten, die Berechnungssystematik zu prüfen und zu ändern.
Unser Aufruf an Sie:
Legen Sie zu Ihrer Abrechnung der Vorhaltepauschale Widerspruch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ein!
Jetzt HZV stärken – Patientinnen und Patienten einschreiben!
Die aktuellen Entwicklungen in der KV-Abrechnung zeigen aus unserer Sicht deutlich: Die hausärztlichen Praxen dürfen sich nicht auf ein System verlassen, das sie bei der Vergütung strukturell benachteiligt. Die Zahlen in der HZV müssen für sich sprechen.
Deshalb unser eindringlicher Aufruf an alle Hausärztinnen und Hausärzte:
Patienten einschreiben. HZV stärken. Praxis sichern.
Wer seine Praxis wirtschaftlich stabilisieren, die hausärztliche Versorgung nachhaltig sichern und sich unabhängiger aufstellen möchte, kommt an der HZV-Teilnahme nicht vorbei.Jede Einschreibung zählt. Jeder Patient und jede Patientin, die an der HZV teilnimmt, stärkt die hausärztliche Versorgung und unsere gemeinsame Position. Je mehr Versicherte eingeschrieben sind, desto klarer wird, welche Versorgungsform von den Patientinnen und Patienten tatsächlich angenommen wird und welche Bedeutung die Hausarztpraxis für eine verlässliche Versorgung hat.
Jetzt ist nicht die Zeit, abzuwarten. Jetzt ist die Zeit zu handeln.
Sprechen Sie Ihre Patientinnen und Patienten aktiv auf die HZV an, prüfen Sie Ihre Einschreibepotenziale und nutzen Sie jede Möglichkeit, weitere Versicherte für die hausarztzentrierte Versorgung zu gewinnen.
Patienten einschreiben – und zwar jetzt!
Patienten einschreiben. Patienten einschreiben. Patienten einschreiben.
- Damit die Zahlen für sich sprechen!
- Damit hausärztliche Versorgung sichtbar und wirtschaftlich tragfähig bleibt!
- Und damit wir einer systematischen Benachteiligung der Hausarztpraxen wirksam etwas entgegensetzen!