Zum Hauptinhalt springen

Mein Verband

Visionen. Motive. Menschen.

Aktuelle Meldungen

Hausärztinnen und Hausärzte fordern Recht zur Abgabe von Arzneimitteln

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe fordert das Recht zur unmittelbaren Abgabe von Arzneimitteln auch für Hausärztinnen und Hausärzte.

Im Rahmen der Delegiertenversammlung des Landesverbandes am 27. September in Unna sprachen sich die Landesdelegierten in einem Antrag dafür aus, das so genannte Dispensierrecht, das bislang Apotheken vorbehalten ist, auch Hausärztinnen und Hausärzten im Rahmen von Notfällen, Hausbesuchen und Akutbehandlungen zu ermöglichen. Zudem sei eine Ausweitung des Dispensierrechts für klar definierte, evidenzbasierte Indikationen mit hohem Nutzen und geringem Risiko, etwa bei der Verordnung von Medikamenten zur Behandlung von Infektionskrankheiten, wünschenswert.

„Insbesondere in ländlichen Regionen stellt es Patientinnen und Patienten, die in unsere Notfallsprechstunden kommen, vor große Herausforderungen, in oft weit entfernten diensthabenden Notapotheken ihre benötigten Medikamente zu besorgen. Die Möglichkeit, diese Notfallpatientinnen und -patienten direkt vor Ort mit den entsprechenden Arzneien auszustatten, ist vor diesem Hintergrund absolut sinnvoll und würde eine deutliche Vereinfachung und Verbesserung der Patientenversorgung bedeuten“, betont Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe.

Strafzahlung durch die Krankenkassen für unbegründete Regressforderungen

Ein Ärgernis im Praxisalltag stellen die zunehmenden und oft unbegründeten Regressforderungen von Krankenkassen gegenüber niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dar. „Bei den Rückforderungen der Krankenkassen sind zum Teil Summen im Spiel, die für die Kolleginnen und Kollegen existenzbedrohend sind. Und der bürokratische Aufwand ist riesig: Wir schreiben uns bei den Stellungnahmen die Finger wund“, so Dr. Laura Dalhaus aus dem Vorstand des Landesverbandes zur Ist-Situation. Die Sorge vor Regressen halte unter dem Strich viele junge Medizinerinnen und Mediziner davon ab, sich niederzulassen.

In einem einstimmig verabschiedeten Antrag fordern die Landesdelegierten zur Eindämmung der Regressflut die Einführung einer Aufwandsentschädigung bzw. Strafzahlung durch die Krankenkassen für jede nicht begründete oder zurückgenommene Regressforderung. Dadurch solle der durch unnötige Prüfungen verursachte Mehraufwand der Praxen kompensiert und die Zahl der unzureichend recherchierten Regressforderungen deutlich reduziert werden. Zudem müsse eine Verhältnismäßigkeit der Regresshöhe sichergestellt werden. „Die Höhe der Regresse muss sich stets am tatsächlich entstandenen Schaden der Krankenkasse orientieren und darf insbesondere bei rein formalen Fehlern nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen“, heißt es in dem Antrag. Diese Maßnahmen seien unerlässlich, um die Attraktivität der selbstständigen ambulanten ärztlichen Tätigkeit zu erhalten.

Vergütungsübertragung für fachärztlich veranlasste Leistungen an hausärztliche Praxen

Wenn in hausärztlichen Praxen Leistungen erbracht werden, die von fachärztlicher Seite angewiesen wurden, dann müssen diese Leistungen auch der hausärztlichen Praxis vergütet werden. Diese Forderung an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) formulierten die Landesdelegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe in einem einstimmig verabschiedeten Antrag. Die KVWL müsse im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) klare Regelungen zur Vergütung dieser Leistungen und die Möglichkeit einer Vergütungsübertragung aus dem fachärztlichen Budget an Hausärztinnen und Hausärzte schaffen, wenn diese fachärztlich veranlasste Leistungen, etwa bei Befundbesprechungen oder Laborpräanalytik, erbracht hätten. „Hausärztinnen und Hausärzte leisten einen wesentlichen Beitrag in Befundkommunikation, Therapiekoordination und Präanalytik. Diese Arbeiten sind zeit- und ressourcenintensiv und bisher im EBM unzureichend berücksichtigt“, so Lars Rettstadt. „Hier muss der Grundsatz gelten: Geld folgt Leistung. Delegationsfähige, von Fachärzten veranlasste, aber in Hausarztpraxen erbrachte Leistungen werden ausschließlich der erbringenden Praxis vergütet.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) werde aufgefordert, eine bundeseinheitliche Umsetzungsvorlage zu erstellen.

Abschaffung des Hausarztvermittlungsfalls

Darüber hinaus fordern die Landesdelegierten KVWL, KBV und den Gesetzgeber auf, den so genannten Hausarztvermittlungsfall abzuschaffen. Er müsse durch ein System  ersetzt werden, in dem die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung entsprechend einem Behandlungspfad durch eine Überweisung der Hausärztin bzw. des Hausarztes festgestellt wird. Die Gebietsärztinnen und -ärzte müssten Termine gemäß der Dringlichkeit vorhalten. „Der Hausarztvermittlungsfall hat zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung akut Erkrankter geführt“, heißt es in dem einstimmig verabschiedeten Antrag. Dieser Zustand müsse beendet und die Vergütung der Gebietsärzte entsprechend angepasst werden.

Hausärztliches Primärarztsystem und Zusammenarbeit mit Gebietsärztinnen und -ärzten

Ebenfalls einstimmig sprach sich die Landesdelegiertenversammlung für die Einführung und Stärkung eines hausärztlichen Primärarztsystems aus. Dieses solle vorrangig im System der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) verankert sein. „Mit der HZV, auch bekannt als Hausarztprogramm, haben wir das, was die Politik im Koalitionsvertrag fordert, längst geschaffen: ein funktionierendes und erfolgreiches Primärarztsystem“, betont Lars Rettstadt. Ein solches System innerhalb der KV-Strukturen müsse sich an der Vergütungssystematik der HZV orientieren. Das Modell einer Bezugspraxis für Patientinnen und Patienten sei hausärztlich auszurichten, eine Übernahme dieser Rolle durch gebietsärztliche Praxen lehnt der Verband ab. „Wir wollen gemeinsam mit den gebietsärztlichen Kolleginnen und Kollegen an der klaren Definition von Schnittstellen arbeiten, um die Patientenversorgung effektiv, erfolgreich und zukunftsfähig zu gestalten.“ Für Patientengruppen, die aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig fachärztliche Kontakte benötigen, sollen gemeinsam tragfähige Lösungen entwickelt werden.

Zur Pressemitteilung