Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft: Was Hausärztinnen und Hausärzte jetzt wissen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft.
Dieses Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, damit Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen diese ohne Beeinträchtigungen nutzen können. Dies betrifft auch hausärztliche Praxen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, kognitiven, sensorischen oder altersbedingten Einschränkungen.
Wen betrifft es?
Das BFSG gilt für Dienstleistungsanbieterinnen und -anbieter, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten und interaktive digitale Angebote bereitstellen. Dazu zählen auch hausärztliche Praxen, wenn sie:
- Websites mit Kontaktformularen
- Online-Terminbuchungssysteme
- Apps für Patientinnen und Patienten oder
- Online-Shops für Gesundheitsprodukte bereitstellen
Ausnahmen bestehen durch die Kleinstunternehmerregelung
Das betrifft Unternehmen und Praxen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro hat (Kleinstunternehmen-Regelung)
Nur eine reine Präsentationswebsite betreibt, die ausschließlich Informationen zu Leistungen, Team und Kontaktdaten enthält (ohne interaktive Elemente)
Was müssen betroffene Praxen umsetzen?
Die Anforderungen basieren auf der Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA). Die wichtigsten Maßnahmen:
Strukturierung und Navigation:
- Klare, logische Strukturierung von Texten mit Überschriften
- Website muss vollständig per Tastatur navigierbar sein
- Optimierung für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets)
Inhalte zugänglich machen:
- Bilder benötigen Alternativtexte für Screenreader
- Videos sollten Untertitel enthalten
- Ausreichende Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
- Verständliche, einfache Sprache verwenden
Technische Anforderungen:
- Schnelle Ladezeiten
- Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern
- Fehlervermeidung und klare Fehlermeldungen bei Formularen
Positiver Nebeneffekt: Besseres Google-Ranking
Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen entsprechen auch den Anforderungen der Suchmaschinenoptimierung. Die Umsetzung kann sich daher positiv auf Ihr Google-Ranking auswirken und Ihre Praxis online besser auffindbar machen.
Fristen und Konsequenzen
Übergangsregelung: Bestehende Websites haben bis zum 28. Juni 2030 Zeit für die vollständige Umsetzung. Neue digitale Angebote müssen jedoch ab sofort barrierefrei gestaltet werden.
Bei Verstößen: Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich.