Gewalt in der Praxis: "Bestürzt und wütend" nach Angriff auf Hausarzt in Spenge
Bestürzt und wütend reagiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe auf den gewalttätigen Angriff auf einen Hausarzt aus Spenge in Ostwestfalen-Lippe.
Der Mediziner, der sich seit Jahren auch berufspolitisch u.a. im Bezirksvorstand des Verbandes engagiert, war in der vergangenen Woche in seinem Wartezimmer von einem Patienten krankenhausreif geprügelt worden.
„Schon lange beobachten wir eine Zunahme von aggressivem Verhalten gegenüber den Beschäftigten im Rettungsdienst und Gesundheitswesen. Dieser Fall in unserer Region, bei dem es nicht bei verbaler Gewalt blieb, sondern bei dem ein Kollege auf derart brutale Weise körperlich angegangen wurde, macht uns fassungslos. Wir wünschen ihm eine schnelle Genesung und dem gesamten Team viel Kraft, um das Erlebte zu verarbeiten“, erklärt Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Die Hausärztinnen, Hausärzte und ihre Praxisteams geben jeden Tag quasi an vorderster Front alles für eine optimale medizinische Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Es kann nicht sein, dass sie vollkommen ungeschützt der Gefahr von gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind.“
Zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen
Bereits Mitte Januar war die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen Thema im Gesundheitsausschuss des NRW-Landtags gewesen. Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe hatten sich hier klar für einen besseren Schutz der Mitarbeitenden in Praxen und Krankenhäusern ausgesprochen.
„Der aktuelle Vorfall zeigt sehr deutlich, dass sich hier politisch dringend etwas bewegen muss“, erklärt Dr. Laura Dalhaus, Vorstandsmitglied des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Wir fordern ganz konkret, dass Beschäftigte in Arztpraxen in den Paragrafen 115 Strafgesetzbuch mit aufgenommen werden. Bislang macht sich strafbar, wer Hilfeleistende wie etwa Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Notaufnahmen durch Androhung von Gewalt oder tätlichen Angriff behindert. Angriffe gegen Ärztinnen, Ärzte und das Praxispersonal in der ambulanten Versorgung müssen ebenfalls ein Straftatbestand nach diesem Gesichtspunkt werden“, so Dalhaus.
Angebote zur Gewaltprävention und Selbstverteidigung
„Wir als Hausärztinnen- und Hausärzteverband werden zudem kurzfristig und sehr konkret aktiv werden und Angebote zur Gewaltprävention, Deeskalation und Selbstverteidigung für unsere Mitglieder organisieren“, ergänzt Lars Rettstadt. Fortbildungen mit diesen Schwerpunkten hatte der Landesverband bereits in der Vergangenheit im Angebot, nun soll es entsprechende Neuauflagen geben. „Zwar löst das nicht die Ursache des Problems, aber es kann den Kolleginnen und Kollegen Strategien und konkrete Handlungsempfehlungen liefern, wenn sie mit aggressivem Verhalten konfrontiert werden“, sagt Rettstadt.