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Einigung auf Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung „ein wichtiger erster Schritt“

Mit Erleichterung und Freude reagiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe auf die überraschende Einigung der einstigen Ampel-Parteien auf die Entbudgetierung und weitere Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung. „Mitten im Wahlkampf gibt es nun nach Jahren des Stillstandes endlich gute Nachrichten für die hausärztlichen Praxisteams und Hoffnung darauf, der Krise der hausärztlichen Versorgung effektiv begegnen zu können“, erklärt Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe.

„Dass einige unserer zentralen Forderungen nun vor der Umsetzung stehen, ist ein großer Erfolg für uns Hausärztinnen und Hausärzte und unseren Verband! Wir haben diese Forderungen gegen viele Widerstände durchgesetzt. Dass die ehemaligen Ampel-Partner hier trotz aller Wahlkampf-Streitereien zusammengefunden haben, unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz der hausärztlichen Versorgung.“

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einigten sich demnach unter anderem darauf, die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte zu entbudgetieren – also erbrachte Leistungen vollständig zu bezahlen –, und eine Jahrespauschale für chronisch Kranke einzuführen. Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen müssten damit in Zukunft nicht mehr zwangsläufig mehrfach pro Jahr in die Praxen kommen, auch wenn dies aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist. „Das wäre ein wichtiger erster Schritt hin zu weniger Bürokratie und einer faireren Honorierung“, betont Dr. Jens Grothues, 3. Vorsitzender des Hausärztinnen und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Aber es muss auch allen klar sein, dass es nicht der letzte sein kann. Wenn wir die flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung der Menschen in Zukunft sicherstellen wollen, muss die zukünftige Bundesregierung genau an dieser Stelle weitermachen. Etwa, indem sie die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) als etabliertes, freiwilliges Primärarztsystem stärkt. Dieser Aspekt, der im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) noch beinhaltet war, spielt in den aktuellen Beschlüssen leider keine Rolle“.

Der Bundestag muss das Maßnahmenpaket nun noch in einer der beiden letzten Sitzungswochen vor der Neuwahl Ende Februar beschließen.