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ePA: Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstützt Praxen mit neuer Info-Website

Anfang kommenden Jahres soll die elektronische Patientenakte für alle (ePA) eingeführt werden. Doch noch sind rund um das Thema viele Fragen offen und die Unsicherheiten bei Praxen und Patientinnen und Patienten oft groß. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat daher eine Sonderwebsite mit Informationen erstellt, um hausärztliche Praxisteams bei der Vorbereitung und Einführung bestmöglich zu unterstützen.

Unter www.haev.de/epa finden sich neben einem kompakten „Onepager“, der auf einer Seite die wichtigsten Informationen zur ePA auf einen Blick liefert, eine Sammlung mit häufig gestellten Fragen und Antworten sowie Patienteninfos zum Ausdrucken. Weitere Materialien sind in Planung bzw. Abstimmung. Die Website soll fortlaufend anlassbezogen aktualisiert werden.

Zur Infoseite ePA des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes

Startzeitpunkt der ePA unklar

Ob der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte für alle wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann, steht indes noch nicht fest. Die Softwarehersteller sind nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul zum 15. Januar 2025 bereits allen Praxen bereitzustellen, sondern zunächst den Testpraxen in den Modellregionen. „Nach den letzten Verlautbarungen aus dem Bundesgesundheitsministerium scheint der Plan zu sein, dass alle Versicherten zwar wie geplant zum 15. Februar eine ePA erhalten sollen. Wann aber die Ärztinnen und Ärzte auf diese überhaupt zugreifen und sie befüllen können, steht in den Sternen“, heißt es vonseiten der Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe kritisiert die unklare Situation. „Die Kolleginnen und Kollegen brauchen verlässliche Informationen und einen Fahrplan, damit ein geordneter Start der ePA möglich ist“, erklärt der 3. Vorsitzende Dr. Jens Grothues.

Die KBV informiert zum Thema. Zur KBV-Meldung 

ePA allgemein klein