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Bundesdelegierte verabschiedeten in Berlin wichtige versorgungspolitische Anträge

Die Sicherung einer zukunftsfähigen hausärztlichen Versorgung stand im Mittelpunkt des 45. Hausärztinnen- und Hausärztetags in Berlin. Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, darunter auch eine Delegation des Landesverbandes Westfalen-Lippe, verabschiedeten im Rahmen der Delegiertenversammlung am 19. und 20. September dabei wichtige versorgungspolitische Anträge und Positionen.

Leitantrag: GVSG jetzt umsetzen!

Die Krise der hausärztlichen Versorgung halte an. Die hohe Arbeitsbelastung und die unzureichende Vergütung führten weiterhin dazu, dass hausärztliche Praxen früher aus der Versorgung ausschieden und nicht ausreichend Nachwuchs gewonnen werden könne, um das Versorgungsniveau sicherzustellen. Die Frustration der Praxisteams sei weiterhin hoch, hieß es im Leitantrag der Delegiertenversammlung. Vor diesem Hintergrund müsse das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) schnell umgesetzt werden. „Mit jedem Tag, mit dem sich die versprochenen Entlastungen nach hinten schieben, wird es für die Hausarztpraxen schwerer, die Versorgung sicherzustellen“, sagte die Co-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. Die Delegierten unterstützten die Forderungen und stimmten für den Leitantrag und eine zügige Umsetzung des GVSG.

Kritik am Honorarabschluss

Die Entwicklung des Orientierungspunktwerts zeige, dass die Regelversorgung nicht mehr in der Lage sei, die hausärztliche Versorgung angemessen zu vergüten. „Eine Punktwertsteigerung von 3,85 % reicht vorne und hinten nicht, um auf die steigenden Kosten zu reagieren. Es war nichts anderes zu erwarten,“ resümierten die Bundesvorsitzenden Dr. Markus Beier und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. Die Delegierten forderten den Bewertungsausschuss auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verhandlungen des Orientierungspunktwerts kritisch zu hinterfragen und Vorschläge zu entwickeln, wie künftig zielführende Verhandlungen zur Berücksichtigung der Kostensteigerungen in den Praxen gestaltet werden können.


Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)

Die einzige Perspektive für Hausärztinnen und Hausärzte biete die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). Diese müsse langfristig und nachhaltig gestärkt werden. „Die Zukunft einer Primärversorgung in Deutschland gibt es nur im freiwilligen Primärarztsystem, und das ist die HZV,“ betonte Prof. Dr. Buhlinger-Göpfarth. Man sehe ein starkes Wachstum und fast 10 Millionen Patient*innen seien in die HZV eingeschrieben. Für diese Versicherten fordern die Delegierten einen Bonus, wer sich für Versorgungssteuerung entscheide, müsse dafür belohnt werden. Auch der Teampraxiskontakt, der im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg bereits Realität ist, wird in allen Verträgen gefordert.

Ablehnung der geplanten Notfallreform

Der geplanten Notfallreform erteilten die Delegierten eine Absage. Eine Leistungsausweitung mit 24/7 telemedizinischem Notdienst und aufsuchendem Bereitschaftsdienst sei aus Sicht der Praxis weder sinnvoll noch mit den aktuellen Ressourcen umsetzbar. Die Ausweitung der hausärztlichen Versorgung in Kliniken, wie in der Krankenhausreform vorgesehen, sei keine Lösung für den Hausärztemangel. „Es kann keine hausärztliche Versorgung in ineffizienten stationären Strukturen geleistet werden,“ erklärten die Bundesvorsitzenden.

Digitalisierung und ePA im Fokus

Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber auf, alle Krankenhäuser und Gebietsarztpraxen zeitnah mit geeigneten KIM-Zugängen auszustatten und strukturierte Entlass- bzw. Arztbriefe zu gewährleisten. Zudem soll das Geschäftsmodell von Telemedizinanbietern nicht zu Lasten der hausärztlichen Versorgung gehen. Es sollen faire und transparente Vergütungssysteme sichergestellt werden. Außerdem sollen Sanktionen abgeschafft und eine sinnvolle Digitalisierung umgesetzt werden.

Dem Antrag aus Westfalen-Lippe, wonach der geschäftsführende Bundesvorstand aufgefordert wird, den Praxen bis zur verpflichtenden Einführung der ePA ein Handout zur praktischen Umsetzung zur Verfügung zu stellen, wurde ebenfalls zugestimmt.  "Die Einführung der ePA birgt für sämtliche Kolleginnen und Kollegen ein erhebliches juristisches Risiko. Datenschutzerklärungen müssen aktualisiert und Patientinnen und Patienten muss die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werden. Dabei sollte der Verband auch konkret und praktisch unterstützen", heißt es in der Begründung des Antrags.

Beschlussübersicht der Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vom 19.20. September 2024

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Bundesdelegierten stimmten beim Deutschen Hausärztinnen- und Hausärztetag in Berlin über zahlreiche Anträge ab. (Bild: HÄV/Marco Urban)