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Reform der hausärztlichen Versorgung: GVSG nimmt wichtige Hürde

Seit Monaten kämpft der Hausärztinnen- und Hausärzteverband für eine Reform der hausärztlichen Versorgung, die Wege aus der aktuellen Versorgungskrise eröffnet. Jetzt ist ein erster Schritt gemacht: Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde vom Bundeskabinett abgesegnet und geht ins parlamentarische Verfahren.

Zwar sieht der Entwurf nach wie vor spürbare Verbesserungen für Hausarztpraxen vor, die ursprünglich im Entwurf vorgesehene wichtige und notwendige Stärkung der HZV  durch einen Bonus für Patientinnen und Patienten, ist aber nicht mehr Bestandteil. „Das ist nicht nachzuvollziehen, da in Zeiten, in denen verstärkt eine bessere Patientensteuerung gefordert wird, an der HZV kein Weg vorbeiführt“, erklärt Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Positiv ist aber: Andere entscheidende Themen aus hausärztlicher Sicht haben es in den Kabinettsentwurf geschafft. Das gilt für die Entbudgetierung nach dem Modell MGV plus ebenso wie für die Implementierung von Vorhaltepauschalen und die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro. Auch begrüßen wir, dass die Politik sich letztlich glücklicherweise von der Idee der Gesundheitskioske verabschiedet hat.“

Auch wenn eine wichtige Hürde genommen ist, ist der Weg bis zum fertigen Gesetz noch weit. „Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wird den Gesetzgebungsprozess weiter intensiv und kritisch begleiten“, so Lars Rettstadt.

Die wichtigsten Punkte des GVSG im Überblick:

  • Entbudgetierung: Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet
  • Neue Versorgungspauschalen ersetzen Quartalslogik: Patientinnen und Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden
  • Bagatellgrenze wird deutlich angehoben: Hausärzte und Fachärzte müssen künftig weniger Arzneimittelregresse fürchten
  • Einführung von Vorhaltepauschalen: Hausärztinnen und Hausärzte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche, werden besonders honoriert

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