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Hausarzt werden

Spannung. Anerkennung. Vertrauen.

Interviews

Best Practice

Video-Interview: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

Gute Gründe für die Allgemeinmedizin: Im Video Interview mit der Stadt Brilon zum Projekt „KommaufsLand.Arzt!“ erzählt Weiterbildungsassistent Dr. Dr. Michael Bloch (†), warum er schon immer Arzt werden wollte, warum er die Fachrichtung Allgemeinmedizin gewählt hat und was er angehenden Allgemeinmedizinern raten würde. Zudem kommt Claudia Diermann, Geschäftsführerin des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe, zu Wort, und berichtet über die Aufgaben und Tätigkeiten Unterstützung und Begleitung des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe von Nachwuchsmedizinern und Hausärzten, die einen Nachfolger für ihre Praxis suchen.

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Leitfaden Niederlassung

Leitfaden Niederlassung

Zitat: Dr. Dr. Michael Bloch (†), Hausarzt aus Brilon

"In der Allgemeinmedizin brauchen wir die besten und motiviertesten Ärzte. Ihre Kreativität, ihr Wissensdurst und die Leidenschaft zum Patienten machen sie zu interdisziplinären Generalisten mit höchster gesellschaftlicher und politischer Anerkennung."

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Sie haben das Studium erfolgreich abgeschlossen und die Approbation ist erteilt.

Wenn Sie sich als Hausarzt niederlassen möchten, müssen Sie zunächst die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin absolvieren. Sie findet überwiegend in einem Krankenhaus statt, kann aber auch in einer Praxis bei einem niedergelassenen Allgemeinmediziner absolviert werden.

Leitfaden für angehende Hausärztinnen und Hausärzte

Mit dem Leitfaden für angehende Hausärztinnen und Hausärzte unterstützen wir Sie in Ihrer Weiterbildung und auf dem Weg in die Niederlassung. In diesem Buch und auf der Homepage: www.werde-hausarzt.de finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Weiterbildung und die Rahmenbedingungen und Perspektiven als niedergelassene/r HausärztIn.

Den Leitfaden können Sie bei uns im Shop bestellen.

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Hausärzte von Morgen -
Notes to go

Unser Buch für Nachwuchsmediziner mit vielen Informationen, Tipps, Fachwissen und Glossar zum Beruf des Hausarztes inkl. persönlichem Notizbuch.

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Sie haben Fragen zu Fortbildungen?

  • Rufen Sie uns an

     Telefon 02303 94292-0

  • Schreiben Sie uns

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Niederlassungsformen

Niederlassungsformen

Sie können zwischen sechs verschiedenen Formen der Niederlassung bzw. Kooperation wählen, wenn Sie sich als Arzt niederlassen möchten:

Welche Niederlassungs­form ist für mich die richtige?

  • 1. Einzelpraxis

    Man kann sich zum einen mit einer eigenen Einzelpraxis selbstständig machen oder eine bestehende Einzelpraxis von einem Vorgänger übernehmen. Der Arzt in der Einzelpraxis ist aber nicht zwingend ein Einzelkämpfer: Er kann sich mit anderen Fachkollegen zu einem Praxisnetz zusammenschließen und so durch Erfahrungsaustausch und verstärkte Kommunikation die Versorgung der Patienten verbessern.

  • 2. Praxisgemeinschaft

    Im Rahmen einer Praxisgemeinschaft teilt man sich Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal – und damit Kosten – gemeinsam mit anderen Ärzten. Die Abrechnung erfolgt aber getrennt und jeder Arzt führt seine eigene Patientenkartei.

  • 3. Gemeinschaftspraxis

    In einer Gemeinschaftspraxis, die auch als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet wird, teilt man sich dagegen nicht nur die Kosten, sondern behandelt auch gemeinsam einen Patientenstamm.

  • 4. Teilzulassung

    Auch die Teilzulassung ist eine Form der Niederlassung. Dabei ist man in Teilzeit selbständig mit einer eigenen Praxis. Die vorgeschriebene Präsenzzeit in der Praxis reduziert sich dabei auf zehn Stunden pro Woche anstelle der bei einer vollen Zulassung vorgeschriebenen 20 Stunden. Ist man teilzugelassen kann man wählen, ob man die freie Zeit für Familie und Hobbies nutzen möchte oder sich halbtags in einem Krankenhaus anstellen lässt.

  • 5. Anstellung

    Sie entscheiden Sich für eine Anstellung als Arzt in einer Praxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum.

  • 6. Job-Sharing

    Eine Alternative ist auch, Jobsharing zu betreiben und mit einem schon niedergelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung zu kooperieren und die Arbeitszeit aufteilen. Das Jobsharing ist damit eine Sonderform der Gemeinschaftspraxis. Der Arzt erhält nur eine (begrenzte) Zulassung, weil er Praxispartner eines zugelassenen Arztes der gleichen Fachrichtung ist. Das Leistungsvolumen darf dabei aber nicht ausgeweitet werden.

Investition und Finanzierung

Eine Niederlassung muss gut vorbereitet sein, unabhängig von der Niederlassungsform.

Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend über die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu informieren.

Dazu bieten die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und auch die regionalen Banken Niederlassungsberatungen an und helfen bei der Bedarfsplanung, der Standortanalyse, der Umsetzung, der Praxissuche, der Wahl der Niederlassungsart und der Zulassung.

 

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Arztregister und Zulassung

Arztregister und Zulassung

ZulassungUm als Vertragsarzt zugelassen zu werden, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen. Dafür ist eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung vorzuweisen.

Die Eintragung in das Arztregister ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zu beantragen und ist Grundvoraussetzung für eine spätere Zulassung als Vertragsarzt. Man kann sich aber auch ohne ein konkretes Niederlassungsvorhaben vorab in das Arztregister nach erfolgter Facharztweiterbildung bzw. Erlangung der Fachkunde gemäß § 95 c SGB V eintragen lassen.           

Wenn Sie sich als Hausarzt niederlassen möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Erst mit der Zulassung sind Sie berechtigt, Patienten ambulant zu behandeln. Über die Zulassung entscheidet der zuständige Zulassungsausschuss.

Informationsangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL):

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Förderungen

Fördermaßnahmen

praxisstartMedizinstudierende, Famulanten und Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung können am Förderprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) teilnehmen.

Förder­verzeichnis der KVWL

Für Standorte bzw. Planungsbereiche in Westfalen-Lippe, in denen ein dringender Versorgungsbedarf besteht, gewährt der Vorstand der KVWL auf Antrag besondere Maßnahmen zur Sicherstellung (zum Beispiel: Gewährung eines Praxisdarlehens). Diese Gebiete werden im Förderverzeichnis ausgewiesen.

Förderverzeichnis

Förderung Weiterbildung und Quereinstieg

kosta logoZentrale Anlaufstelle für Ärzte und Medizinstudenten zur Weiterbildung zum Facharzt (Allgemeinmedizin)

KoStA in der Ärztekammer Westfalen-Lippe 

Bei der Koordinierungsstelle für Aus- und Weiterbildung (KoStA) der Ärztekammer Westfalen-Lippe erhalten Sie umfassende Informationen

  • zum Facharzt für Allgemeinmedizin
  • die Weiterbildungsbefugnis in der Fachkompetenz Allgemeinmedizin
  • den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin
  • zu Förderprogrammen und
  • zu Weiterbildungsverbünden.

Die KoStA erreichen Sie unter:

Telefon 0251 929-2343

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • KoStA Website

Koordinierungs­stelle Westfalen-Lippe
(KostA WL)

kosta logoDie Koordinierungsstelle Westfalen-Lippe (KostA WL) sitzt in der KVWL in Dortmund und ist zuständig für Förderungen in der Weiterbildung, Förderung des Quereinstiegs und Förderung eines Qualifizierungsjahres im Gebiet Allgemeinmedizin.

Die Koordinierungsstelle Westfalen-Lippe (KostA WL) ist ein Zusammenschluss von verschiedenen regionalen Kooperationspartnern zur Förderung der Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses zur langfristigen Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Die Geschäftsstelle der KostA WL befindet sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe (KVWL) und koordiniert die Förderung der ambulanten Versorgung.

Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der KVWL oder Sie wenden sich direkt an das Team Nachwuchsförderung- und Fördermaßnahmen der KVWL.

Die KostA WL erreichen Sie unter:

Telefon 0231 94329400
Telefax 0231 943280402

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • KostA WL Website

Erstberatung für Gründung und Selbstständigkeit

Gemeinsam finden wir Antworten auf Ihre Fragen

  • Gründe oder kaufe ich eine Praxis?
  • Ist die angebotene Praxis wirtschaftlich?
  • Wie viel Geld bleibt für mich und meine Familie?
  • Wie kann ich das finanzieren?
  • Wie vermeide ich Fehlentscheidungen
  • u. v. m. 

Gudrun Schnoor
Steuerberaterin

Telefon 02303 28690

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