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GKV-Spargesetz verabschiedet: "Ein Schlag ins Gesicht aller Hausärzte und Patienten!"

Der Bundestag hat heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, das weitreichende Kürzungen im hausärztlichen Bereich vorsieht. „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller Hausärztinnen und Hausärzte – und vor allem ihrer Patientinnen und Patienten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung zerstören damit ganz bewusst die Basis der hausärztlichen Versorgung vor Ort, in Westfalen-Lippe und bundesweit“, so Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Das Ergebnis dieses Gesetzes wird für die Patientinnen und Patienten schon bald deutlich spürbar sein, da durch die Sparmaßnahmen das gute und qualitativ hochwertige Versorgungsangebot der Praxen nicht weiter aufrechterhalten werden kann.“

Das Gesetz sieht eine ganze Reihe gravierender Einschnitte vor:

• Eine Versorgungsbremse für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV): Neu eingeschriebene Patientinnen und Patienten werden künftig mit einem Abschlag vergütet.
• Eine teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung – ein zentraler Fortschritt der letzten Jahre wird damit zurückgedreht.
• Eine strikte Begrenzung der Vergütungszuwächse, die keinerlei Rücksicht auf steigende Praxiskosten nimmt.
• Die Streichung der Vergütung für die Organspende-Beratung.
• Die Streichung der Vergütung für die ePA-Befüllung.

"Patientinnen und Patienten werden in der Folge ohne wohnortnahe Versorgung dastehen!"

„Wer glaubt, man könne Hausarztpraxen immer weiter auspressen und trotzdem eine funktionierende Versorgung erwarten, hat die Realität in unseren Praxen nicht erkannt. Diese Kürzungen werden dazu führen, dass qualifiziertes Personal weder fortgebildet noch bezahlt werden kann und dass zukunftsfähige technische und strukturelle Entwicklungen unserer Praxen nicht mehr möglich sind. Wenn in der Folge Praxen schließen, werden Patientinnen und Patienten in ganzen Regionen ohne wohnortnahe Versorgung dastehen. Das ist keine Übertreibung – das ist die logische Konsequenz einer Politik, die Hausarztpraxen und Patienten wie Stückgut behandelt“, erklärt Rettstadt.

Gesetz konterkariert die Refornziele der Regierung zum Ausbau eines Primärarztsystems

Besonders schwerwiegend sind die Versorgungsbremse für die HZV sowie die teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung. Beide Maßnahmen konterkarieren die erklärten Reformziele der Bundesregierung – insbesondere den geplanten Aufbau eines Primärarztsystems für alle. „Es ist nicht weniger als ein Widerspruch in sich: Die Ministerin will ein modernes primärärztliches System aufbauen – und zerstört gleichzeitig das Fundament, das es tragen soll. Starke Hausarztpraxen sind keine Option für dieses System, sie sind seine Voraussetzung. Wer die Praxen jetzt finanziell ausblutet, darf sich nicht wundern, wenn das flächendeckende Primärarztsystem ein Papiertiger bleibt. Dasselbe gilt für das Notfallgesetz: Wir können nicht mit immer weniger Mitteln immer mehr gesellschaftliche Verantwortung schultern", so Rettstadt weiter.

Auch die Länder stünden in der Pflicht. Die Kürzungen träfen nicht nur die Praxen, sondern unmittelbar die Menschen vor Ort. „Die Landesregierungen können nicht gleichzeitig gute Versorgung in der Fläche fordern und tatenlos zusehen, wie die Bundesregierung genau diese Versorgung kaputtmacht. Es sind die Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe, die die Zeche zahlen werden – mit längeren Wartezeiten, weniger Zeit beim Arzt und im schlimmsten Fall ohne Hausarztpraxis in erreichbarer Nähe“, so Rettstadt.

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